Der Bildwortmarken-Assistent

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bildwortmarken-assistent.de veröffentlichte Webseite des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 und 4 der BITV 2.0.

Die Webseite wurde nach den Anforderungen an die Barrierefreiheit erstellt. Die Prüfung durch einen externen Anbieter ist für das zweite Halbjahr 2024 vorgesehen. Die Prüfergebnisse werden wir an dieser Stelle veröffentlichen.

Datum der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15. November 2021 erstellt und zuletzt am 12. Juni 2024 aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bildwortmarken-assistent.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Referat 200 / Corporate Design
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin

Bürgertelefon: 030 18 272-0 oder internetpost(at)bundesregierung.de (bitte angeben, dass es sich um die Internetseite zum Bildwortmarken-Assistenten handelt.)

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Erklärung zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Barriere-Freiheit ist:
Alle Menschen sollen diese Internet-Seite benutzen können.
Es darf keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel:
Blinde Menschen können eine Internet-Seite nicht sehen.
Wenn die Internet-Seite barriere-frei ist,
können sie sich die Internet-Seiten vorlesen lassen.

Das ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit
von der Internet-Seite bildwortmarken-assistent.de.

Barriere-Freiheit von dieser Internet-Seite

Die Internet-Seite ist barriere-frei.
Alle Menschen sollen sie benutzen können.
Das steht so im Gesetz.
Wir halten uns an das Gesetz.

Wir arbeiten im Moment an dieser Internet-Seite.
Und machen viele Sachen neu.
Im Sommer ist die Seite dann fertig.

Danach gibt es einen Test.
Ob diese Seite barriere-frei ist.
Das Ergebnis von dem Test können Sie dann hier lesen.
Wir haben diese Erklärung am 12. Juni 2024 geschrieben.

Feedback und Kontakt

Sie haben Mängel gefunden?
Oder haben Fragen zu Sachen,
die nicht barriere-frei sein müssen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren.
Das ist unsere Adresse:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Referat 200 / Corporate Design
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin

Oder Sie rufen uns an.
Hier ist unsere Telefon-Nummer:
Bürgertelefon: 030 18 272-0

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Hier ist die E-Mail-Adresse:
internetpost(at)bundesregierung.de
(bitte schreiben Sie dazu, dass es sich um die Internetseite zum Bildwortmarken-Assistent handelt)

Hier ist unser Kontakt-Formular: Barriere melden.

Hier bekommen Sie Hilfe bei Streit

Sie haben eine Frage gestellt.
Und sind mit der Antwort nicht zufrieden.
Vielleicht gibt es sogar Streit.

Dann können Sie an die Schlichtungs-Stelle schreiben.
Oder anrufen.
Die Schlichtungs-Stelle hilft.
Damit der Streit aufhört.
Und alle zufrieden sein können.

Das kostet kein Geld.
Sie brauchen auch keinen Anwalt.

Mehr Informationen dazu gibt es auf der Internet-Seite
von der Schlichtungs-Stelle.

So können Sie die Schlichtungsstelle erreichen:
Schlichtungsstelle nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG)

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 28 05
Telefax: 030 18 527 29 01
E-Mail: www.schlichtungsstelle-bgg.de